Ratgeber · Stand: Oktober 2026
Wir haben im Oktober 2026 die Impressen von 95 Betrieben gelesen, deren Websites bei Google weit oben stehen – Handwerker, Restaurants, Physiotherapie-Praxen. Vier von zehn enthielten mindestens einen Hinweis, dass sie seit Jahren niemand mehr angeschaut hat. Hier steht, was ein Impressum heute enthalten muss, für wen was gilt und wie ein vollständiges Impressum aussieht.
Wer braucht ein Impressum?
Jede Website, die geschäftsmäßig betrieben wird – also praktisch jede Seite eines Betriebs, einer Praxis, eines Selbstständigen, auch eines Kleinunternehmers. Ob Sie über die Website direkt etwas verkaufen, spielt keine Rolle. Nur rein private Seiten, etwa ein Familienblog ohne Werbung, sind ausgenommen; die Grenze ziehen Gerichte eng. Rechtsgrundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), für Seiten mit redaktionellen Inhalten zusätzlich § 18 des Medienstaatsvertrags (MStV).
Die Pflichtangaben im Überblick
| Angabe | Für wen | Beispiel |
|---|---|---|
| Vor- und Nachname bzw. Firmenname, Anschrift | alle | Jonas Sonnenschein, Musterstraße 1, 84028 Landshut |
| Rechtsform und Vertretungsberechtigte | Gesellschaften wie GmbH, UG oder AG | Malerbetrieb Sonnenschein GmbH, Geschäftsführer: Jonas Sonnenschein |
| E-Mail und ein weiterer schneller Kontaktweg | alle | info@… und eine Telefonnummer |
| Register und Registernummer | wer eingetragen ist | Amtsgericht Landshut, HRB 12345 |
| Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID | wer eine hat | USt-IdNr. DE123456789 |
| Aufsichtsbehörde | Tätigkeiten mit behördlicher Zulassung | z. B. Gesundheitsamt bei Heilpraktikern |
| Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsrecht | geschützte Berufe (Ärzte, Anwälte, Physiotherapeuten, Gesundheitshandwerke …) | Physiotherapeut, verliehen in Deutschland; Masseur- und Physiotherapeutengesetz |
Dazu kommt bei redaktionellen Inhalten – Blog, Neuigkeiten – eine verantwortliche Person mit Anschrift nach § 18 Abs. 2 MStV, und für Betriebe, die mit Verbrauchern Verträge schließen, oft ein Satz zur Verbraucherstreitbeilegung. Ein Bußgeld bis 50.000 € ist bei fehlenden oder falschen Angaben möglich (§ 33 DDG); häufiger sind Abmahnungen durch Mitbewerber.
Was in den 95 Impressen veraltet war
Inhaltlich stimmten die meisten Impressen. Auffällig waren drei Dinge, die sich in den letzten Jahren geändert haben:
| Fund | Seit wann veraltet | Anzahl |
|---|---|---|
| „Angaben gemäß § 5 TMG“ – das Telemediengesetz gibt es nicht mehr | 14. Mai 2024, ersetzt durch das DDG | 34 von 95 |
| Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung | 20. Juli 2025 abgeschaltet | 17 von 95 |
| Verweis auf den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) | November 2020, ersetzt durch den MStV | 9 von 95 |
Nur 7 der 95 Impressen nannten bereits das neue DDG. Ein alter Gesetzesname allein macht ein Impressum nicht falsch – die Pflichten sind fast gleich geblieben. Der Link auf die abgeschaltete EU-Plattform ist dagegen ein echter Fehler: Er führt ins Leere, und Fachleute wie der Händlerbund warnen, dass er abgemahnt werden kann. Wenn Sie ihn in Ihrem Impressum finden: streichen.
Geprüft wurde der Text der Impressum-Seiten von 33 Handwerksbetrieben, 29 Restaurants und Cafés und 33 Physiotherapie-Praxen aus acht Städten. Die Zahlen sind kein Urteil über einzelne Betriebe.
Kleinunternehmer und Einzelunternehmer
- Voller Name: Vor- und Nachname des Inhabers, nicht nur ein Fantasiename wie „Malerwerkstatt Farbenfroh“. Den Betriebsnamen können Sie zusätzlich nennen.
- Umsatzsteuer-ID nur, wenn Sie eine haben. Als Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. lassen Sie die Zeile weg. Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
- Wirtschafts-Identifikationsnummer: Sie wird seit Ende 2024 nach und nach vergeben. Haben Sie eine, gehört sie ins Impressum.
Impressum ohne Privatadresse?
Viele Selbstständige arbeiten von zu Hause und möchten ihre Wohnadresse nicht ins Netz stellen. Verlangt ist eine Anschrift, unter der Sie Post und Schriftstücke tatsächlich erreichen. Ein Postfach reicht dafür nicht. Eine Geschäftsadresse – ein Büro, ein Gemeinschaftsbüro mit Postannahme – ist möglich. Ob eine reine Weiterleitungsadresse („c/o“) genügt, ist umstritten; lassen Sie sich im Zweifel beraten.
So sieht ein vollständiges Impressum aus
Bei unseren Websites entsteht das Impressum aus einem kurzen Formular. Für einen erfundenen Malermeister in Landshut erzeugt es diesen Text – die Angaben in eckigen Klammern hat der Betrieb noch zu ergänzen:
Angaben gemäß § 5 DDG
Jonas Sonnenschein
Musterstraße 1
84028 LandshutKontakt
Telefon: 0871 000 00 00
E-Mail: info@malerbetrieb-sonnenschein.exampleZuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, [Anschrift]
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Maler- und Lackierermeister, verliehen in Deutschland
Berufsrechtliche Regelung: Handwerksordnung (HwO), einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de/hwoVerantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Jonas Sonnenschein, Anschrift wie obenVerbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Der mittlere Absatz stammt aus dem Feld „Weitere Pflichtangaben“. Für Handwerk, Physiotherapie, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Anwälte, Steuerberater, Makler, Vereine und GmbH/UG gibt es dort Mustertexte; was für Ihren Beruf gilt, zeigt ein kurzer Hinweis darüber. Was für einzelne Branchen dazukommt, steht auch in unseren Ratgebern für Handwerker und Physiotherapie-Praxen.
Wo das Impressum stehen muss
„Leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ verlangt das Gesetz. In der Praxis heißt das: ein Link mit dem Wort „Impressum“ auf jeder Seite, meist im Fuß der Seite, und höchstens zwei Klicks bis zu den Angaben. Das gilt auch am Handy – ein Impressum, das nur in der Desktop-Ansicht erscheint, reicht nicht. Und es gilt auch für Ihre Profile in sozialen Netzwerken: Dort genügt ein Link auf das Impressum Ihrer Website.
Häufige Fragen
Muss die Telefonnummer ins Impressum?
Verlangt sind eine E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg. Das muss nicht zwingend das Telefon sein, ein Kontaktformular kann reichen. Die meisten Betriebe geben trotzdem die Telefonnummer an – für Kunden ist sie ohnehin der wichtigste Weg.
Braucht auch ein Kleinunternehmer ein Impressum?
Ja. Die Pflicht hängt nicht vom Umsatz ab, sondern davon, ob die Website geschäftsmäßig betrieben wird.
Reicht ein Postfach als Adresse?
Nein. Es muss eine Anschrift sein, unter der Sie tatsächlich erreichbar sind und Schriftstücke zugestellt werden können.
Allgemeiner Überblick, keine Rechtsberatung. Gesetzestexte: § 5 DDG, § 33 DDG.
Ein Impressum, das auf dem aktuellen Stand ist
Unsere Websites erzeugen Impressum und Datenschutzerklärung aus Ihren Angaben – mit DDG, ohne veralteten Plattform-Link.